Allgemeine Geschäftsbedingungen

 

1_Allgemeines

 

Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle  gegenwärtigen und zukünftigen Verträge über Planungs- und Beratungsleistungen von Susanne Weich  / (frei)raumfläche (nachfolgend Unternehmen genannt) und den Privat- bzw. Geschäftskunden (nachfolgend Besteller genannt).

Soweit sich die Verträge auf Planungsleistungen (Pläne, Zeichnungen, Skizzen etc.) erstrecken, finden die gesetzlichen Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuches über den Werkvertrag (§§ 631-650 BGB) ergänzende Anwendung.

 

2_Zustandekommen eines Vertrages von Planungs- und Beratungsleistungen

 

Der Vertrag über die gewünschten Planungsleistungen tritt in Kraft, sobald der Besteller das vom Unternehmen unterbreitete Angebot mit dem Leistungsumfang, der mit dem Besteller im  Detail abgesprochen wurde, gegengezeichnet hat.

Der Vertrag über Beratungsleistungen kommt zustande, wenn ein Beratungstermin durch den Besteller  in schriftlicher oder mündlicher Form bestätigt wird.

 

3_Angebot

 

Das Angebot wird kostenfrei i.d.R. in Schriftform erteilt und ist für den Besteller unverbindlich.

Das Unternehmen hingegen hält sich 4 Wochen ab Angebotsabgabe (Angebotsabsendung) an sein Angebot gebunden.

Erst mit der Gegenzeichnung des Angebotes (Auftragsbestätigung) innerhalb der Bindungsfrist gemäß  Ziffer 3 Absatz 2 durch den Besteller kommt der Vertrag im Sinne der Ziffer 2 zustande.

 

4_Planungsbeginn

 

Die Planung beginnt mit der Gegenzeichnung des Angebotes durch den Besteller, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wird.

 

5_Planungsumfang

 

Die Planung umfasst die künstlerische Konzeption und gestalterische Umsetzung der mit dem Besteller laut Angebot vereinbarten Planungsleistungen.

Nicht geleistet werden detaillierte Angaben über technische und bauliche Einzelheiten (Ausführungs- und Detailplanung), sowie eine konstruktive Ausarbeitung baulicher Anlagen (z.B. Gartenhaus, Pergola, Möbel etc.).

 

6_Mitwirkungspflicht des Kunden

 

Die Bearbeitung von Planungsaufträgen erfolgt ausschließlich nach den Wünschen des Bestellers auf der Grundlage der von diesem zur Verfügung gestellten Daten, Unterlagen und Informationen.

Der Besteller stellt dem Unternehmen rechtzeitig vor Planungsbeginn unentgeltlich Fotokopien bzw. elektronische Dokumente  aller planungsrelevanten Unterlagen (z.B. Katasterauszug, Bau- und Lagepläne, Bebauungs-bzw. Teilbebauungspläne, Vermessungspläne,  etc.), sowie aller technisch relevanten Informationen (z.B. Verlauf von Versorgungsleitungen wie Gas, Wasser, Abwasser, Strom, Erdwärme etc.) zur Verfügung. Diese Unterlagen werden nach Abschluss der Planung und auf Wunsch des Bestellers an diesen zurückgegeben.

Der Besteller hat das Unternehmen auch im Interesse der Planungssicherheit und Kosteneffizienz soweit bekannt über die das Grundstück / Bauwerk betreffenden gesetzlichen Vorschriften, Verordnungen, behördlichen Auflagen sowie nachbarrechtliche Einsprüche und Rechte eines Grundstücksnachbarn zu unterrichten, soweit hierdurch der Planungsauftrag beeinflusst wird.

 

7_Bauliche /handwerkliche Umsetzung der Planung

 

Die bauliche / handwerkliche Umsetzung der Planung gehört nicht zu den Aufgaben des Unternehmens. Hierzu wird ausschließlich der Besteller in eigener Verantwortung einen einschlägigen Fachbetrieb beauftragen.

Eventuell erbrachte detailliertere Angaben über technische und bauliche Einzelheiten der Umsetzung werden im Rahmen der Planung nur als Gestaltungsvorschläge dargestellt.

Das vom Unternehmen bei fehlendem oder nur unzulänglich vorhandenem Aufmaß der Örtlichkeit durchgeführte grobe Aufmaß dient lediglich als Planungsgrundlage und erhebt keinerlei Anspruch auf Vollständigkeit und Richtigkeit. Alle Längen- Höhen- und Flächenangaben müssen durch den ausführenden Fachbetrieb nach den anerkannten Regeln der Technik oder durch die ausführende Privatperson ermittelt und in eigener Verantwortung auf Richtigkeit geprüft werden.

Bei Unklarheiten bzgl. der einzuhaltenden gesetzlichen Vorschriften (z.B. Bauordnung, Teilbebauungspläne) und behördlichen Auflagen muss spätestens vor Beginn der baulichen Umsetzung der vom Unternehmen vorgelegte Plan bei der zuständigen Behörde durch den Besteller zur Genehmigung eingereicht werden.

Im Einzelfall, insbesondere für die Berechnung von statischen Anlagen (z.B. Stützmauern, Wänden etc.), der Absicherung besonderer Hanglagen und der Regenwasserentwässerung kann die Einbindung eines Statikers oder eines Bauingenieurs nötig oder sogar vorgeschrieben sein. Diese ist vom Besteller in eigener Verantwortung abzuklären und zu organisieren.

 

8_Baubegleitende Beratung

 

Bei der Planung oder nach erfolgter Planung kann der Besteller das Unternehmen mit einer baubegleitenden Beratung beauftragen. Diese erfolgt nur in Fragen der künstlerischen Gestaltung.

Es werden keine Überwachungspflichten bezüglich der Umsetzung der Planung durch die vom Besteller beauftragten Fachbetriebe und deren Mitarbeiter oder Erfüllungsgehilfen übernommen.

 

9_Nachträgliche Änderungen bei Planungsaufträgen

 

Werden  Planungsziele oder –inhalte nach Planungsbeginn durch den Besteller nachträglich verändert, ist der hierdurch dem Unternehmen entstehende Mehraufwand kostenpflichtig. Gleiches gilt für nachträglich notwendige Planänderungen wegen fehlender vom Besteller nicht rechtzeitig vor Planungsbeginn gelieferter Informationen (siehe Ziffer 6) oder mangels Vorlage der erforderlichen Genehmigungen.

 

10_Vergütung

 

Grundsätzlich wird die Vergütung von Planungsleistungen pauschal kalkuliert und individuell vereinbart. Bei Planungsaufträgen ab 1000,-€ werden Abschlagszahlungen nach Stand der Planung fällig. Die Fortsetzung der Planung erfolgt nach Eingang der jeweiligen Abschlagszahlung auf dem Konto des Unternehmens.

Die Vergütung enthält die landesübliche gesetzliche Mehrwertsteuer.

Das Honorar für eine persönliche Beratung vor Ort einschließlich der Kosten der Anfahrt wird nach der Beratung in Rechnung gestellt.

Bei rechtzeitiger Absage des Termins, d.h. mindestens 24 Stunden vorher, fallen keine Kosten an. Bei nicht rechtzeitiger Absage des Termins wird eine pauschale Ausfallentschädigung von 70,-€ fällig. Die Anfahrtskosten werden zusätzlich zur Ausfallentschädigung berechnet, wenn keine rechtzeitige Absage des Termins erfolgt und es nach der Anfahrt zu keinem Beratungsgespräch gekommen ist.

 

11_Zahlungsmodalitäten

 

Alle Zahlungen sind innerhalb von 8 Tagen nach Rechnungsstellung ohne Abzug auf das auf der Rechnung angegebene Konto des Unternehmens zu überweisen.

 

12_Ausschluss des Umtauschrechts

 

Entsprechen die dem Besteller überreichten Planungsunterlagen in allen Einzelheiten den Vorgaben des Bestellers, so ist eine Zurückweisung der übergebenen Planungsunterlagen wegen bloßem Nichtgefallen unerheblich und verpflichtet den Besteller gleichwohl zur Zahlung der fälligen Vergütung.

 

13_Haftungsausschluss

 

Die Haftung des Unternehmens ist in folgenden Fällen ausgeschlossen:

für fehlerhafte oder unvollständige Planungsleistungen, die auf fehlerhafte oder unvollständige Unterlagen oder Informationen des Bestellers im Sinne der Ziffer 6 der AGB 2015 zurückzuführen sind;

für die fehlerhafte Realisierung und Ausführung der mit der Umsetzung der Planung beauftragten Fachbetriebe und deren Mitarbeiter oder Erfüllungsgehilfen;

für Schäden, die die mit der Umsetzung der Planung beauftragten Fachbetriebe und deren Mitarbeiter oder Erfüllungsgehilfen anlässlich der Umsetzung auf dem Grundstück / im Bauwerk des Bestellers, am Eigentum eines Grundstücknachbaren, auf öffentlichem Gelände oder an Versorgungsleitungen verursachen;

für die Verletzung bzw. Nichtbeachtung einschlägiger Gesetze, Verordnungen, behördlicher Auflagen sowie erworbener Rechte von Grundstücksnachbaren durch die mit der Umsetzung der Planung beauftragten Fachbetriebe und deren Mitarbeiter oder Erfüllungsgehilfen.

 

14_Gefahrenübergang

 

Mit der Übergabe der Planungsunterlagen an den Besteller geht die Gefahr der Zerstörung oder des Verlustes auf den Besteller über.

 

15_Datenschutz

 

Die zur Ausführung des Planungsauftrages erforderlichen personenbezogenen Daten des Bestellers können im Rahmen der Planungsarbeiten entsprechend der Datenschutzbestimmungen des Bundes und der Länder vom Unternehmen erhoben, gespeichert und verarbeitet werden.

Sämtliche Daten werden absolut vertraulich behandelt und nicht an Dritte weitergegeben.

 

16_Veröffentlichung

 

Der Besteller stimmt mit der Erteilung des Planungsauftrages zu, dass das Unternehmen Ablichtungen (Fotos) der Planung und solche des fertigen Objektes anonym, das heißt ohne Nennung des Namens und der Anschrift des Bestellers auf seiner Homepage veröffentlicht oder als Werbematerial verwendet.

Die namentliche Nennung des Bestellers auf der Homepage und dem Werbematerial des Unternehmens kann jedoch vom Besteller ausdrücklich gestattet werden.

Der Besteller erlaubt dem Unternehmen, fotografische Aufnahmen auch noch nach Beendigung des Vertrages zu fertigen.

Der Besteller hat das Recht, eine Veröffentlichung des für ihn geplanten Objektes ausdrücklich zu verbieten.

 

17_Urheberschutz nach dem Urheberrechtsgesetz (UrhG)

 

Ideen, Entwürfe, Zeichnungen und Skizzen des Unternehmens stehen unter dem Schutz des Urheberrechtsgesetzes, dessen Vorschriften ergänzend Anwendung finden. Die vorgenannten schutzwürdigen geistigen Erzeugnisse dürfen ohne Zustimmung des Unternehmens weder vervielfältigt noch an Dritte weitergegeben werden. Bei ausbleibender Auftragserteilung sind diese, soweit sie sich in den Händen des Bestellers befinden, an das Unternehmen zurückzugeben.

Eine Veröffentlichung  der  vom Unternehmen geplanten Objekte durch Dritte ist nur unter dem Namen des Unternehmens statthaft.

 

18_Gerichtsort

 

Gerichtsort für Streitigkeiten zwischen dem Besteller und dem Unternehmen aus dem Vertrag über Planungs- und Beratungsleistungen ist Trier.

 

19_Teilnichtigkeit

 

Sollte eine der Vorschriften der AGB 2015 unwirksam sein, so werden die übrigen Vorschriften hiervon nicht berührt. Solchenfalls wird die unwirksame Vorschrift durch eine wirksame ersetzt.

 

20_Schlussbestimmungen

 

Die AGB 2015 werden durch die Gegenzeichnung des Bestellers auf dem Angebot, in welchem auf die ABG 2015 hingewiesen wird, Bestandteil des Vertrages zwischen dem Unternehmen und dem Besteller.

 

 

 

Stand: Februar 2015